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   BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80   

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BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80 (https://dejure.org/1981,10778)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1981 - 2 StR 645/80 (https://dejure.org/1981,10778)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1981 - 2 StR 645/80 (https://dejure.org/1981,10778)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Hehlerei, Diebstahl und Anstiftung zum Diebstahl - Bloßer Schreibfehler im Tenor als Verfahrensfehler - Vorhalten eines Vermerks in den Polizeiakten, Verwertung des Polizeiprotokolls und Wahrunterstellung beim Antrag ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Bei zutreffender Bewertung seines Tatbeitrags ist der Angeklagte jedoch als Mittäter eines Einbruchdiebstahls anzusehen, was den Wegfall der Verurteilung wegen Hehlerei zur Folge hat (vgl. BGHSt 16, 12, 14).

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens in dem Willen hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123, 129; 16, 12, 13, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens in dem Willen hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123, 129; 16, 12, 13, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Dasselbe gilt für die vor Beendigung der Tat erfolgte Mitwirkung des Angeklagten (vgl. BGHSt 19, 323, 324) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] unter Einsatz seines Pkw beim Abtransport der Beute aus einem Versteck in der Nähe des Tatorts zur endgültigen Sicherung.
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens in dem Willen hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123, 129; 16, 12, 13, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78).
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Bei der künftigen Strafzumessung ist das Gericht nur insoweit gebunden, als jede neue Einzelstrafe die Summe der beiden Einzelstrafen, an deren Stelle sie tritt, und die neue Gesamtstrafe die bisherige Gesamtstrafe nicht übersteigen darf (vgl. BGHSt 7, 86, 87; 24, 11, 14) [BGH 11.11.1970 - 4 StR 66/70].
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Deshalb ist ihm in diesem Fall nur Diebstahlsversuch vorzuwerfen (vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1979 - 1 StR 823/79 - und vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Bei der künftigen Strafzumessung ist das Gericht nur insoweit gebunden, als jede neue Einzelstrafe die Summe der beiden Einzelstrafen, an deren Stelle sie tritt, und die neue Gesamtstrafe die bisherige Gesamtstrafe nicht übersteigen darf (vgl. BGHSt 7, 86, 87; 24, 11, 14) [BGH 11.11.1970 - 4 StR 66/70].
  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 78/78

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens in dem Willen hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123, 129; 16, 12, 13, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78).
  • BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60

    Statthaftigkeit der späteren Berichtigung eines Urteils in Strafsachen - Annahme

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Damit war die am selben Tag erfolgte Berichtigung des Urteilstenors zulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 823/79

    Zueignung bei bloßer Preisgabe einer Sache - Zueignungsabsicht bei Entsorgung

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - 2 StR 645/80
    Deshalb ist ihm in diesem Fall nur Diebstahlsversuch vorzuwerfen (vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1979 - 1 StR 823/79 - und vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 344/22

    Berichtigung der Urteilsformel (offensichtliches Schreib- bzw.

    Der Berichtigungsbeschluss wurde erst rund sechs Wochen nach Verkündung des Urteils und einen Monat vor der Fertigstellung des Protokolls gefasst (vgl. demgegenüber zu einer am Tag der Verkündung erfolgten Berichtigung Senat, Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 645/80, NStZ 1983, 208, 212).

    (bb) Eine dienstliche Erklärung der beteiligten Berufsrichter (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 645/80, aaO) und ggf. der Schöffen zum Beratungsergebnis und der mündlichen Urteilsbegründung findet sich ebenso wenig in den Akten wie eine Stellungnahme durch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, die Nebenklagevertreterin (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. Juni 1953 - 1 StR 508/52, BGHSt 5, 5, 10) bzw. die Verteidiger im Berichtigungsverfahren zur Frage der Offenkundigkeit des Verkündungsversehens aufgrund der mündlichen Urteilsbegründung oder sonstiger Verfahrensgeschehnisse.

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    Diesbezüglich kommt der mündlichen Urteilsbegründung maßgebliche Bedeutung zu (vgl. MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 196; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 268 Rn. 10; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 13; vgl. auch Senat, Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 645/80).
  • BGH, 14.03.2023 - 2 StR 265/22

    Urteil (Urteilsformel: Berichtigung nach der Urteilsverkündung, offensichtliches

    Eine dienstliche Erklärung der beteiligten Berufsrichter (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 645/80) und ggf. der Schöffen zum Beratungsergebnis und der mündlichen Urteilsbegründung findet sich ebenso wenig in den Akten wie eine Stellungnahme der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers.
  • BGH, 29.02.1996 - 4 StR 38/96

    Verfahrensfehler wegen mangelnder eigener Bewertung - Verstoß gegen das

    Es kommt hinzu, daß die Einzelstrafe im Fall 3 (UA S. 9), bei der es sich zugleich um die Einsatzstrafe handelt, entgegen dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (von 2 Jahren und 6 Monaten) auf 3 Jahre Freiheitsstrafe erhöht worden ist (vgl. BGHSt 1, 252; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 331 Rdnr. 18) und nach demselben Grundsatz die Einzelstrafe im Fall 1 (1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe; UA S. 8) nicht die Summe der bisherigen Einzelstrafen (2 mal 6 Monate = 12 Monate Freiheitsstrafe) überschreiten durfte (vgl. RGSt 62, 74, 76; BGH, Beschluß vom 08. [Mai] 1980 - 3 StR 170/80 (S) -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Urteile vom 26. Juli 1957 (Seite 7) - 1 StR 259/57 -, vom 15. April 1981 (Seite 10) - 2 StR 645/80 -, vom 02. September 1981 - 3 StR 222/81 - und vom 18. September 1984 (Seite 7) - 4 StR 535/84; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 456/77; Ruß in KK, StPO 3. Aufl. § 331 Rdnr. 2 a).
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 501/83

    Schwere räuberische Erpressung bei fehlender Zueignungsabsicht -

    Bei diesem Sachverhalt bleibt die Möglichkeit offen, daß der Angeklagte W., weil er sich einen größeren Betrag erhofft hatte, die Brieftasche (oder Geldbörse) samt Inhalt als nicht mitnehmenswert weggeworfen, sich also nicht zugeeignet hat (BGH, Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 645/80 - mit Nachw.; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 242 Rdn. 16 am Ende).
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